Die Kooperation zwischen der Schweizerischen Studienstiftung und der Studienstiftung des deutschen Volkes gibt Stipendiat:innen beider Studienstiftungen die Möglichkeit zur Teilnahme an den Akademien der jeweils anderen Institution. Schweizer Geförderte können an allen Akademien der deutschen Studienstiftung teilnehmen, während jeweils für einige deutsche Geförderte Plätze an den Akademien der Schweizerischen Studienstiftung vorgesehen sind.
Bewerbungstermin für die deutschen Frühlingsakademien ist der 12. November 2025. Schweizerische Studienstiftler:innen, die an einer Akademie der Deutschen Stiftung teilnehmen möchten, bewerben sich bei der Schweizerischen Studienstiftung mit dem üblichen Anmeldeverfahren über das my.studienstiftung.ch-Portal. Die Anmeldungen werden anschliessend gesammelt an die Geschäftsstelle der deutschen Studienstiftung weitergeleitet.
Akademien: Programm – siehe Link: Akademien | Studienstiftung des deutschen Volkes
Bei der Bewerbung wirst du gefragt, an welcher Akademie/Arbeitsgruppe du teilnehmen möchtest. Es können drei Arbeitsgruppen mit Priorisierung angegeben werden. Bitte gebe die Priorität, den Ort und Titel der gewünschten Akademie und Arbeitsgruppe an. (Bsp.: Priorität 1: Akademie “Titel“, Ort, Arbeitsgruppe “Titel“)
Bitte beachte, dass für die Frühlingsakademien der Studienstiftung des deutschen Volkes kein Motivationsschreiben nötig ist.
Die Bewerber:innen erhalten von der Schweizerischen Studienstiftung Anfang/Mitte Dezember die Zu- oder Absage. Nach Bestätigung der Teilnahme zahlen die Teilnehmenden innert zwei Wochen die Selbstbeteiligung von Fr. 200 auf das Konto der Schweizerischen Studienstiftung ein. Die Plätze verfallen, wenn die Überweisung der Eigenbeteiligung nicht rechtzeitig eintrifft.
Melde dich bitte nur an, wenn du an der ganzen Veranstaltung teilnehmen kannst.
Administration (seitens Schweizerischer Studienstiftung): Michelle Hug, michelle.hug@studienstiftung.ch
Ort: Diverse
Selbstbeteiligung: Fr. 200
Reisekosten: Die Teilnehmer:innen organisieren ihre Reise selbst. Grundsätzlich gehen die Reisekosten zu Lasten der Teilnehmenden. Bei finanziellen Engpässen kann in begründeten Fällen ein Teil der anfallenden Reisekosten durch die Schweizerische Studienstiftung vergütet werden. Wende dich bitte schriftlich direkt an die Geschäftsstelle der Schweizerischen Studienstiftung. Es gibt kein Fahrtkostenzuschuss seitens der Studienstiftung des deutschen Volkes.
Einschreibefrist: 12.11.2025
